Bauen auf einem Spielplatz?

Das Grundstück, das uns zur Entwicklung angetragen wurde, sollte ursprünglich ein Spielplatz werden. Davon gibt es in nächster Nähe jedoch bereits zwei, und im Wiesbadener Ortsteil Breckenheim besteht akuter Bedarf an Wohnraum für Mitbürger älteren Semesters. Dies hat der Vorhabenträger, die Medem Care GmbH, erkannt und ein Wohnprojekt initiiert.

Herausforderungen gab es einige – neben der unpassenden Flächenwidmung aus dem Bebauungsplan. So setzt sich das angestrebte Bauland aus mehreren Parzellen zusammen, hat ein Quer- und Längsgefälle und liegt direkt an einem Bachlauf. Hinzu kommt, dass ein Teil des Areals von der Bebauung freizuhalten ist, weil hier eine Kaltluftschneise für den Ortskern verläuft. Wie geht man also ein Projekt unter diesen Bedingungen an?

V

2.384 m² Grundstücksfläche

W

1.480 m² geplante Nutzfläche

5.500.000 € entwickelte Investitionssumme

17/19 verkaufte Einheiten

Wir hatten bisher selten so unproblematische, angenehme und konstruktive Vorhabenträger + Planer.

Roland Becker

Stadtplanungsamt Wiesbaden

Das geht nur in 3D

In diesem Projekt konnten wir die Vorteile der dreidimensionalen Planung in vollem Umfang einbringen. So zeigte sich schnell, dass die komplexe Gefällesituation am besten mit einem Split-Level-Entwurf zu bebauen ist. Die hierdurch erfolgten Geschossversätze und verschiedenen Höhen hatten wir problemlos im Griff.

Schwieriger war es, in dem begrenzten Bereich, auf dem eine Bebauung erlaubt werden konnte, für den Vorhabenträger die gewünschten 18 Wohnparteien zu entwickeln. Im Ergebnis sind es dann 19 Einheiten geworden. Der Baukörper geht hinsichtlich des Baurechts an die Grenzen des Möglichen und überzeugt mit einem sehr günstigen Verhältnis von Grundfläche zu Wohnfläche.

In Rekordzeit zum Erfolg

Durch die sorgfältige Vorbereitung und unsere enge Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und den Behörden konnte innerhalb von zwölf Monaten der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. Da dieser auf unseren Entwurf zugeschnitten war, durfte das Bauvorhaben selbst als genehmigungsfrei angemeldet werden – eine weitere Zeitersparnis von mindestens zwei Monaten. So konnten die Bauarbeiten schnell beginnen.

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